EU AI Act

EU AI Act: Kennzeichnung von KI-Inhalten verständlich erklärt

04.08.2026 · INSIDE INTERACTIVE GmbH · 2 Min. Lesezeit

KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft · V.i.S.d.P. Rainer Schmitt

KI-Inhalte und EU AI Act: Diese Transparenzpflichten sollten Unternehmen kennen

Mit den Transparenzvorgaben des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026 neue Anforderungen für bestimmte KI-generierte und KI-veränderte Inhalte. Der europäische Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content soll Unternehmen dabei unterstützen, diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen.

Für Agenturen, Marketingabteilungen, Onlineshops und andere Unternehmen stellt sich damit zunehmend die Frage: Wann muss der Einsatz künstlicher Intelligenz offengelegt werden und welche Inhalte sind von den neuen Regeln betroffen?

Warum ist Transparenz bei KI-Inhalten wichtig?

Moderne KI-Systeme können Texte, Bilder, Videos und Audiodateien in hoher Qualität erzeugen. In vielen Fällen ist für Nutzer nicht mehr ohne Weiteres erkennbar, ob ein Inhalt authentisch ist oder mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt beziehungsweise verändert wurde.

Der EU AI Act soll deshalb für mehr Nachvollziehbarkeit sorgen. Nutzer sollen erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann digitale Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Weitere Informationen stellt die Europäische Kommission auf ihrer Website bereit: Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte .

Welche Funktion hat der Verhaltenskodex?

Der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content wurde im Umfeld des europäischen AI Office erarbeitet. Er enthält praktische Empfehlungen zur Kennzeichnung und technischen Erkennbarkeit von KI-Inhalten.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten:

Für welche KI-Inhalte gelten besondere Kennzeichnungspflichten?

Nicht jeder Inhalt, bei dessen Erstellung künstliche Intelligenz eingesetzt wurde, muss automatisch sichtbar gekennzeichnet werden. Die Regelungen konzentrieren sich insbesondere auf bestimmte Anwendungsfälle.

Deepfakes und manipulierte Medien

Realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die Personen, Orte oder Ereignisse künstlich darstellen oder wesentlich verändern, müssen grundsätzlich als KI-generiert oder KI-manipuliert erkennbar sein.

Automatisch veröffentlichte Texte von öffentlichem Interesse

Besondere Anforderungen können für KI-generierte Texte gelten, die Themen von öffentlichem Interesse behandeln. Dazu gehören beispielsweise politische, gesellschaftliche, gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Inhalte.

Erfolgt die Veröffentlichung vollständig automatisiert und ohne menschliche redaktionelle Kontrolle, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.

KI-gestützte Dialogsysteme

Bei Chatbots und vergleichbaren Systemen müssen Nutzer grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren. Eine zusätzliche Information kann entfallen, wenn dies bereits eindeutig erkennbar ist.

Müssen Blogartikel mit KI-Unterstützung gekennzeichnet werden?

Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Texte besteht nicht.

Nutzt ein Unternehmen künstliche Intelligenz beispielsweise für einen ersten Entwurf, eine Gliederung oder sprachliche Optimierungen, bedeutet das nicht automatisch, dass der fertige Beitrag gekennzeichnet werden muss.

Wesentlich ist, dass eine verantwortliche Person den Inhalt fachlich prüft, redaktionell bearbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Ungeprüfte und vollständig automatisiert veröffentlichte Inhalte sind deutlich kritischer zu bewerten.

Wie können Unternehmen die Vorgaben praktisch umsetzen?

Unternehmen sollten den Einsatz generativer KI nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch regeln. Hilfreich sind klare interne Prozesse und festgelegte Verantwortlichkeiten.

Mögliche Leitfragen sind:

Solche Richtlinien helfen nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Sie reduzieren zugleich das Risiko fehlerhafter, irreführender oder unkontrolliert veröffentlichter Inhalte.

Technische Kennzeichnung durch Metadaten und Wasserzeichen

Neben sichtbaren Hinweisen spielen technische Markierungen eine wichtige Rolle. Dazu zählen beispielsweise maschinenlesbare Metadaten, digitale Herkunftsnachweise oder Wasserzeichen.

Diese Verfahren sollen es Plattformen, Suchmaschinen und anderen Systemen erleichtern, KI-generierte oder nachträglich bearbeitete Inhalte zu erkennen. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Kennzeichnungsmöglichkeiten ihre eingesetzten KI- und Content-Systeme bereits unterstützen.

Was bedeutet der EU AI Act für Content-Marketing und SEO?

Für das Content-Marketing ändert sich vor allem eines: Dokumentierte redaktionelle Verantwortung wird noch wichtiger.

Unternehmen sollten KI nicht als Ersatz für Fachwissen, Qualitätskontrolle und eine eigene redaktionelle Perspektive betrachten. Generative KI kann Prozesse beschleunigen, Ideen liefern und bei der Formulierung unterstützen. Die inhaltliche Verantwortung bleibt jedoch beim veröffentlichenden Unternehmen.

Für nachhaltigen SEO-Content gelten deshalb weiterhin zentrale Qualitätskriterien:

Fazit: Klare Prozesse schaffen Sicherheit und Vertrauen

Die Transparenzregeln des EU AI Acts sollen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte Inhalte leichter erkannt und eingeordnet werden können. Der freiwillige Verhaltenskodex bietet Unternehmen eine praktische Orientierung für die Umsetzung.

Entscheidend ist dabei nicht, jeden Einsatz von KI pauschal zu kennzeichnen. Vielmehr kommt es auf die Art des Inhalts, den jeweiligen Anwendungsfall und den Umfang menschlicher Kontrolle an.

Unternehmen, die verbindliche Prüfprozesse einführen, Zuständigkeiten definieren und ihren KI-Einsatz dokumentieren, schaffen eine gute Grundlage für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz.

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